Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die rechtlichen Vorgaben für Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) massiv verschärfen. Unter anderem soll ein reibungsloser Wechsel des PVS verbindlich werden, Arztpraxen sollen einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz erhalten, wenn ihnen dadurch Kosten entstehen. Künftig soll eine aufgewertete Gematik auch die Nutzerfreundlichkeit der PVS zertifizieren und Bußgelder gegen Anbieter von Diensten in der Telematikinfrastruktur (TI) verhängen können.
Der dem Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz, GDAG) sieht Regelungen vor, die den Wechselprozess verbessern und sicherstellen sollen, dass Ärztinnen und Ärzte auch nach einem Wechsel ihren Dokumentations- und Archivierungspflichten im umfänglichen Maße nachkommen können. Gleiches soll für das Recht der Versicherten zur Herausgabe der Daten in einem interoperablen Format gelten.
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Quelle: aerzteblatt.de