Es genügt nicht, einige Pflanzen in seinen Schottergarten einzuarbeiten, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen – zu diesem Urteil kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen. Die Kläger hatten Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover eingelegt und in zweiter Instanz am OVG in Lüneburg verloren: https://www.tinyurl.com/mtt785sr