Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, auch die Leistungen bei stationärer Pflege, wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % angehoben. Dadurch reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Mrd. EUR; die Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträger werden entlastet.