Mit einer umfangreichen Finanzreform soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell stabilisiert werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht dazu neben einem höheren Bundeszuschuss auch höhere Beiträge der Versicherten sowie Einsparungen vor. Leistungskürzungen soll es nach Angaben der Regierung aber nicht geben.
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert. Dadurch sollen Mittel frei werden für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen.
Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. EUR für 2023 um 2 Mrd. EUR erhöht. Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. EUR an den Gesundheitsfonds.
Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen. Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 EUR auf 2 EUR je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.
Quelle: PM BMG