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Was sich in 2023 ändert – Inflationsausgleich ganz im Fokus


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Ausgerichtet auf das Paket von Krisen und die außergewöhnliche Inflation hat die Bundesregierung mit einem umfangreichen Entlastungspaket reagiert.
Hier ein kompakter Überblick für das Jahr 2023:
Grundfreibetrag wurde erhöht.
Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 EUR auf 10.908 EUR angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 EUR auf 11.604 EUR vorgesehen.
Höhere Freigrenze beim Soli.
Seit Anfang 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 % derjenigen, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen, durch die Anhebung der Freigrenzen vollständig entfallen. Die Freigrenze von bisher 16.956 EUR wird im Jahr 2023 auf 17.543 EUR angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 EUR. Damit wird auch die Berechnung des Soli an die Inflation angepasst.
Anstieg des Sparerpauschbetrags von 801 EUR auf 1.000 EUR oder bei Ehegatten/Lebenspartnern von 1.602 EUR auf 2.000 EUR.
Kapitalerträge von Kindern werden nicht in den Sparerpauschbetrag der Eltern eingerechnet. Für die Konten von Minderjährigen können Eltern jeweils einen gesonderten Freistellungsauftrag bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 1.000 EUR (bis 2022: 801 EUR) stellen. Dieser muss von allen gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden.
Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags von derzeit 924 EUR auf 1.200 EUR.
Entfristung der Homeoffice-Pauschale von 6 EUR pro Tag und Anhebung des abzugsfähigen Höchstbetrags von 600 EUR auf 1.260 EUR.
Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie für Mitarbeitende in Höhe von bis zu 3.000 EUR.
Gas- und Strompreisbremse.
Seit Januar 2023 wird der Preis für Gas bis Ende April 2024 gedeckelt. Konkret erhalten Gaskunden für 80 % ihres bisherigen Jahresverbrauchs einen staatlich garantierten Preis von 12 Cent / Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent / Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss indes der aktuelle Marktpreis bezahlt werden, sprich es bestehen weiterhin Anreize zum Energiesparen. Der Staat bezahlt dem Anbieter die Differenz zwischen dem Vertragspreis und der Preisbremse. Beim Strom soll ebenfalls eine Preisbremse greifen. Ein Basisverbrauch soll für private Haushalte günstiger bleiben (40 Cent pro Kilowattstunde). Nur wer mehr verbraucht, müsste dann deutlich mehr zahlen. Auch diese Preisbremse gilt bis Ende April 2024. Für nicht leitungsgebundene Brennstoffe, also zum Beispiel Öl und Pellets, gilt die Obergrenze pro Haushalt von 2.000 EUR.
Der Spitzensteuersatz von 42 %, der in 2022 noch ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 EUR griff, ist in 2023 erst ab 62.810 EUR fällig. Auch die Progressionsstufen unterhalb dieses Betrages wurden angehoben, sodass auch Steuerpflichtige profitieren, die weniger Einkommen erzielen.
Altersvorsorgeaufwendungen sind ab 2023 in vollem Umfang als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt.
Hinzuverdienstgrenze für Rentnerinnen und Rentner abgeschafft – Rentnerinnen und Rentner dürfen seit Jahresbeginn unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen.

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