Eine über den Bereich B2G (Business mit der öffentlichen Hand) hinausgehende elektronische Rechnungspflicht für Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) kommt nun auch in Deutschland. Dies haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag 2021-2025 vereinbart. Am 17. April 2023 hat das Bundesfinanzministerium hierzu einen ersten Diskussionsvorschlag vorgelegt. Auf europäischer Ebene wird darüberhinausgehend daran gearbeitet, eine E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze („Business to Business“, Leistungen zwischen Unternehmen) verbunden mit einem Meldesystem bei grenzüberschreitenden Transaktionen für alle EU-Mitgliedstaaten einzuführen.
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) gewinnt immer mehr an Bedeutung im Geschäftsverkehr, auch weil die steuerlichen Anforderungen einfacher geworden sind. Wer seine Belegverarbeitung digitalisiert, kann seine Prozesse optimieren und Kosten einsparen. Gerade bei mittelständischen und kleineren Unternehmen gibt es jedoch noch viel Unsicherheit und großen Nachholbedarf.
Hinzu kommen Neuerungen für Auftragnehmer der öffentlichen Hand. Diese haben auf digitale Rechnungen umgestellt.
Welche praktischen und steuerlichen Anforderungen sind zu beachten? Wie wirkt sich die Verpflichtung zur E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung konkret aus? Nachfolgend soll hierzu ein erster Überblick gegeben werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat einen Praxisleitfaden zur elektronischen Rechnung erstellt. Er soll die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Rechnungsstellungssysteme auf elektronische Rechnungen vorzubereiten. Über diesen Shortlink kommen Sie zur Praxishilfe: https://www.tinyurl.com/4fbyneyb
Quelle: https://www.hwkhalle.de