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Pharmazeutische Dienstleistungen der Apotheken im Kreuzfeuer


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Im Oktober 2020 wurde das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOSG) beschlossen. Damit sollte vor allem der Bestand der Vor-Ort-Apotheke langfristig gesichert und die Stellung der EU-Versandapotheken begrenzt werden.
Das Gesetz sah vor, dass Apotheken künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten sollen. Außerdem sollte für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob diese über eine Apotheke vor Ort oder eine EU-Versandapotheke bezogen werden.
Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband sollten neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Versorgung der Patientinnen und Patienten vereinbaren. Denkbar war beispielsweise eine intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten in häuslicher Umgebung.
Zwei Jahre später haben sich zwischen den Verbänden ziemliche Streitigkeiten, insbesondere auch über die Honorierung der Leistungen ergeben, die dann auch vor einem Schiedsgericht landeten. Die Einigung der Kontrahenten läuft nun im Wesentlichen auf fünf pharmazeutische Dienstleistungen hinaus, die die Apotheken anbieten können. Dazu gehört eine erweiterte Medikationsanalyse, wenn Patientinnen und Patienten etwa fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen. Apotheken können außerdem eine zusätzliche Betreuung bei ärztlich diagnostiziertem Bluthochdruck anbieten, wenn Patienten Blutdrucksenker einnehmen. Darüber hinaus dürfen Apotheker und Apothekerinnen künftig Einweisungen zu Medikamenten zum Inhalieren bei Atemwegserkrankungen geben. Tumorpatienten, die eine orale Antitumortherapie erhalten, dürfen eine entsprechende Beratung in der Apotheke wahrnehmen. Die fünfte Dienstleistung gilt für Personen, die nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen haben, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen.
Nach Informationen aus Verbandskreisen gibt es für die erweiterte Medikationsanalyse sowie für die Betreuung von Organtransplantierten und Krebspatienten jeweils 90 EUR netto. Bei den letzteren beiden Dienstleistungen sind zudem 17,55 EUR für ein Folgegespräch nach zwei bis sechs Monaten vorgesehen. Für die Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik zahlen die Kassen den Apotheken künftig 20 EUR netto, für die Risikoerfassung bei hohem Blutdruck gibt es zudem je Beratung 11,20 EUR netto.
Quelle: PM Ärzteblatt

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