Durch die Änderung des Wertermittlungsverfahrens für Grundstücke und Immobilien steigen Schenkungs- und Erbschaftssteuern ab 2023.
Im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022 sind besonders Anpassungen des Ertrags- und das Sachwertverfahrens zur Wertermittlung vorgesehen.
Beim Sachwertverfahren sollen künftig auch die Lage des Gebäudes einbezogen und die Wertzahlen angepasst werden.
Beim Ertragswertverfahren werden die angewandten Liegenschaftszinssätze reduziert, es wird eine geringere Bodenwertverzinsung vom Ertrag abgezogen und ein anderer Vervielfältiger benutzt, um den Ertragswert des Objekts zu bestimmen.
Es drohen deutlich höhere Werte und somit auch drastische Erhöhungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer für viele Immobilien. Die Neuregelung soll Ende des Jahres in Kraft treten.