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Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen von Unternehmen bereits rückwirkend zum 1. Januar 2023


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Die monetären Schwellenwerte legen fest, ob ein Unternehmen von einem „Kleinstunternehmen“ zu einem „kleinen“ Unternehmen, von einem „kleinen“ zu einem „mittelgroßen“ Unternehmen und von einem „mittelgroßen“ zu einem „großen“ Unternehmen im Sinne des Handelsbilanzrechts wird (§ 267 HGB). Der Umfang der Bilanzierungs- und Berichtspflichten hängt von der Unternehmensgröße ab: So hat etwa ein „kleines“ Unternehmen deutlich weniger intensive Pflichten als ein „großes“ Unternehmen.
Die Erhöhung der Schwellenwerte für Unternehmen hat mehrere Auswirkungen:

Verringerung des Anwendungsbereichs
Die Erhöhung der Schwellenwerte führt dazu, dass viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse fallen und so weniger Bilanzierungs- und Berichtspflichten auferlegt bekommen. Dies kann zu einer Verringerung der Verwaltungskosten und der Belastung für Unternehmen führen.

Änderung der Wettbewerbsbedingungen
Die Erhöhung der Schwellenwerte kann die Wettbewerbsbedingungen verändern. Unternehmen, die die Schwellenwerte nicht mehr erfüllen, unterliegen möglicherweise nicht mehr den gleichen Vorschriften wie Unternehmen, die sie erfüllen. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil für größere Unternehmen führen.

Veränderung der Transparenz
Die Erhöhung der Schwellenwerte kann die Transparenz von Unternehmen verändern. Unternehmen, die die Schwellenwerte nicht mehr erfüllen, sind möglicherweise nicht mehr verpflichtet, bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Dies kann die Informationslage für Investoren und Verbraucher erschweren.

Änderung der Rechenschaftspflicht
Die Erhöhung der Schwellenwerte kann die Rechenschaftspflicht von Unternehmen verändern. Unternehmen, die die Schwellenwerte nicht mehr erfüllen, sind möglicherweise nicht verpflichtet, bestimmten Berichtspflichten nachzukommen. Dies kann die Rechenschaftspflicht von Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit verringern.

Hier sind einige Beispiele für die Auswirkungen der Erhöhung der Schwellenwerte auf Unternehmen:
Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern sind nicht mehr verpflichtet, einen Betriebsrat zu bilden.
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern sind nicht mehr verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Unternehmen mit weniger als 10 Millionen EUR Jahresumsatz sind nicht mehr verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen.