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Einkommensteuer im Jahr 2024: Was ändert sich?


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Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag:

Für das Jahr 2024 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 11.604 EUR. Durch diese Erhöhung wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine geringere Lohnsteuer bezüglich ihrer monatlichen Gehaltszahlungen berechnet. Außerdem wird der Höchstbetrag der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen auf die Höhe des Grundfreibetrags angehoben.

Höhere Einkommensgrenzen bei Arbeitnehmer-Sparzulage:

Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt. Sie betragen damit 40.000 EUR für Ledige und 80.000 EUR bei einer Zusammenveranlagung. Dies gilt für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen (u. a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (u. a. Bausparen).

Abschluss der Familienkassenreform:

Kindergeldangelegenheiten werden ab dem 1. Januar 2024 allein durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bearbeitet. Die Reform sorgt für eine Beseitigung der Sonderzuständigkeiten von über 8.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen