Ab dem 1. Juli 2024 greifen neue Regeln für Kabelfernsehen in Deutschland. Mieter müssen sich auf folgende Änderungen einstellen:
Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabelgebühren
Vermieter dürfen die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr in den Nebenkosten abrechnen. Mieter müssen selbst einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen und die Gebühren direkt bezahlen.
Wahlfreiheit beim TV-Empfang
Mieter können frei wählen, ob sie weiterhin Kabelfernsehen, Satellitenfernsehen, IPTV oder Streamingdienste nutzen möchten. Es besteht kein Zwang, einen Kabelanschluss zu behalten.
Möglichkeit zur Kündigung des Sammelvertrags
Mieter haben ein Sonderkündigungsrecht für den bestehenden Sammelvertrag zum 30. Juni 2024. Die Kündigung muss schriftlich beim Vermieter erfolgen.
Neue Preismodelle für Kabelanschlüsse
Kabelanbieter werden voraussichtlich verschiedene Preismodelle für Einzelkunden anbieten. Es ist daher wichtig, Preise zu vergleichen und das beste Angebot für den individuellen Bedarf zu wählen.
Unterstützung durch Mietervereine und Verbraucherzentralen
Mietervereine und Verbraucherzentralen bieten Unterstützung bei Fragen zur Umstellung auf die neuen Regeln. Zusammenfassend bedeutet dies für Mieter:
• Ab Juli 2024 müssen sie selbst für die Kosten von Kabelfernsehen aufkommen.
• Sie haben die freie Wahl, wie sie Fernsehen empfangen möchten.
• Es ist wichtig, sich frühzeitig über die neuen Angebote zu informieren und Preise zu vergleichen.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websites:
• Verbraucherzentrale: https://www.tinyurl.com/57ks2h3y
• Mieterbund: https://www.mieterbund.de/